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PFAS-Verbot in der EU – Auswirkungen auf die Schweiz

Wir geben die Antworten zum PFAS-Verbot in der EU und dessen Auswirkungen auf die Schweiz.

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Was ist PFAS?

PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) sind über 10’000 künstliche Industriechemikatien, bekannt als „Ewigkeitschemikalien“, weil sie extrem stabil sind und sich in Umwelt und Körper anreichern. Sie machen Produkte wasser-, fett- und schmutzabweisend.

Was ist das PFAS-Verbot in der EU?

Die Europäische Union verfolgt eine weitreichende Einschränkung bzw. ein Verbot von PFAS. Ziel ist es, die Verwendung dieser persistenten Stoffgruppe drastisch zu reduzieren, um Umwelt und Gesundheit besser zu schützen. Aufgrund dieses Verbots hat sich die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) per 29.10.2025 geändert:

Ab 2026 dürfen keine neuen tragbaren Schaumlöscher mit PFAS auf den Markt kommen.
Bis Ende 2030 müssen alle bestehenden PFAS-Löschmittel ersetzt oder entsorgt werden.
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Hat die Primus AG bereits PFAS frei Handfeuerlöscher?

Die Primus AG führt seit 2023 fluorfreie tragbare Feuerlöscher im Sortiment. Seit 2024 stehen zudem auch fahrbare Grossgeräte in fluorfreier Ausführung zur Verfügung.

Kann ich meine Primus-Feuerlöscher auf fluorfreie Modelle umrüsten?

Ob eine Umrüstung möglich ist, hängt vom Modell und Baujahr ab. Besonders Schaum-Kartuschen-Feuerlöscher lassen sich oft umrüsten. Auch für fahrbare Schaumfeuerlöscher bieten wir verschiedene Optionen an: Austausch, Umrüstung oder Neukauf. Wir stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung!

Mein Feuerlöscher benötigt einen regelmässigen Löschmitteltausch. Worauf muss ich achten?

Ein einfaches Befüllen mit fluorfreiem Schaum ist leider nicht möglich. Wenn es sich nicht um einen Schaum-Kartuschen-Feuerlöscher ab Baujahr 2016 handelt, muss das PFAS-haltige Altgerät ausgeschaltet und ersetzt werden. Bei Unsicherheit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie gerne.

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Wie kann ich feststellen, ob meine Feuerlöscher vom PFAS-Verbot betroffen sind?

Um herauszufinden, ob Ihre Feuerlöscher vom PFAS-Verbot betroffen sind, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  1. Baujahr: Wenn Ihr Feuerlöscher ein Schaum-Kartuschen-Modell ist und vor 2016 hergestellt wurde, könnte er PFAS-haltige Löschmittel enthalten. Modelle ab Baujahr 2023 sind oft bereits auf fluorfrei umgestellt.
  2. Typ des Löschmittels: Überprüfen Sie das verwendete Löschmittel. PFAS-haltige Löschmittel kommen vor allem bei Schaumlöschern zum Einsatz. In der Regel finden Sie Informationen zum Löschmittel auf dem Etikett oder in der Produktbeschreibung.
  3. Herstellerangaben: Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie die Herstellerinformationen der Primus AG zu Ihrem Feuerlöscher prüfen oder die Primus AG direkt kontaktieren.
  4. Kennzeichnung des Geräts: Manche Feuerlöscher sind mit speziellen Hinweisen oder Symbolen versehen, die auf die Art des verwendeten Löschmittels hinweisen. Diese Informationen sollten im Handbuch oder auf dem Etikett zu finden sein.
Falls Sie feststellen, dass Ihr Feuerlöscher betroffen ist, empfehlen wir eine Umrüstung oder einen Austausch des Geräts, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Wir stehen Ihnen gerne mit einer persönlichen Beratung zur Verfügung!
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